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Gildenregeln

Ohne Regeln gehtes leider nicht, deshalb nachfolgend ein paar wenige Regeln,
auf die wir aber wirklich großen Wert legen.

Hier einige Regeln für unsere Gemeinschaft.

Allgemeines

Der respektvolle Umgang ist das A und O jeder Gilde.

Beleidigungen, Beschimpfungen sind zu unterlaen, da dies der Moral schadet!

Auch Übermäiges Angeben anderen Gegenüber ist zu unterlaen (OP Erfolge, Parse Daten).

Rechts- wie linksradikale Äuerungen oder Handlungen, sowie Diskriminierung Einzelner auf Grund ihrer Hautfarbe, Herkunft, Religiösen Glaubens oder sexueller Orientierung sind zu unterlaen.

Bei wiederholtem Auftreten kann es zu einer Verwarnung kommen.

In besonders schweren Fällen kann der Auchlu direkt durch die Gildenleitung erfolgen!

Wir respektieren das Reallife anderer!

Jeder der länger nicht Online kommen kann, hat die Gildenleitung egal in welcher Form zu informieren. Unbegründete Abwesenheit führt zu einem Auchlu aus der Gilde nach 3 Monaten. So ausgeschloene Mitglieder können sich jederzeit neu bewerben.

Jedes Mitglied mu sich auf unserer Webseite ein Benutzerkonto mit dem Vermächtninamen als Benutzernamen zulegen, mit der Registrierung auf der Homepage beginnt die Probezeit. Bei der Bewerbung über die Webseite und die Annahme derselben wird automatisch ein Benutzerkonto mit den Daten aus der Bewerbung angelegt. Die Probezeit beträgt zwischen 3 und 7 Wochen, je nach Registrierung und nächster Gildensitzung. Eine frühzeitige Beförderung zum vollwertigen Mitglied, ist nur in besonderen Fällen möglich. Ausgeschloen hiervon sind Mitglieder die Verwarnungen erhalten haben oder jene gegen die Beschwerden vorliegen. Ehemalige Mitglieder der Gilde die keinen Charakter mehr in der Gilde haben, müen sich wie alle anderen an eine Probezeit halten. Die Probezeit kann sich verlängern, wenn in der Probezeit berechtigte Beschwerden anderer Spieler anfallen. Bei groben Verstöen gegen die Gildenregel kann ein sofortiger Auchlu erfolgen.

Anmeldungen im Kalender sind immer verpflichtend! Sollte jemand nicht teilnehmen können, so mu man sich abmelden oder es rechtzeitig mitteilen (WhatsApp Nachricht). Alle Raids, Besprechungen etc. sollen pünktlich beginnen – bei Raidbeginn steckt man also nicht mitten in einem Flashpoint oder im PVP! Bei wiederholtem Fehlen erfolgt durch den Raidlead eine Meldung an die Gildenleitung, diese kann eine Verwarnung auprechen. Die Gilden-RAID-Regeln findet ihr hier.

Streaming

Streaming von Gildenaktivitäten wie OPs, FPs etc. bedarf der Zustimmung aller Beteiligten.

Das TS wird niemals gestreamt!

Zuwiderhandlungen können mit dem Auchlu aus der Gilde und einem TS Ban bestraft werden.

Es wäre wünschenswert, den Streaming-Channel in den Benutzerdaten einzutragen

Diese Regeln gelten auch für Streaming über DISCORD

Wahlen

Die Wahlen werden vor der ersten Gildenversammlung im Jahr gestartet – diese findet im Januar statt. Sollte es keine neuen Bewerber für die Gildenleitung / Stv. Gildenleitung geben, kann die amtierende Gildenleitung durch eine einfache Bestätigung bei der 1. Gildenversammlung im Jahr für ein weiteres Jahr bestätigt werden.

Die ordentlichen Wahlen finden in zwei Phasen statt. Phase eins ist die Bewerbungsphase, Phase zwei die Wahl.

Phase 1

Nach der Gildenversammlung beginnt die Bewerbungsphase. In dieser Phase können sich alle Mitglieder (ab Rang Maledicta) auf einen Posten ihrer Wahl auf der Homepage bewerben. Zeitlich dauert die Bewerbungsphase 7 Tage. Als Beispiel: Findet die Gildenversammlung am 20.01. statt, dauert die Bewerbungsphase bis 27.01.

Phase 2

Im Anschluss an die Phase 1 beginnt die eigentliche Wahl. Bei der Wahl wird online über alle Bewerber abgestimmt. Die Bewerber mit den meisten Stimmen werden die Posten besetzen. Die Wahlphase dauert 7 Tage!

Wählen dürfen alle ab Rang Maledicta. Jeder hat nur 1 Stimme pro Posten zur Verfügung. Beispiel: Sollten 3 Posten zu vergeben sein in einem Reort, so hat man 3 Stimmen. Jeder kann somit seine 3 Favoriten wählen.

Sollten Positionen frei sein, wird die Gildenleitung entsprechend den Regeln Schritte einleiten. Wenn ein Posten frei wird durch Abdankung, Absetzung oder sonstigen Dingen werden diese neu besetzt.

Gildenleiter und stellvertretende Gildenleiter

Für diese Positionen werden außerordentliche Wahlen abgehalten. Hierbei werden immer beide Wahlphasen eingehalten.

Offiziere

Die Offiziere werden nach der ordentlichen Wahl bei der nächsten Gildenversammlung per Abstimmung nachbesetzt.

Der Gildenleitung steht es frei Offiziere zur Besetzung zu ernennen, diese müßen jedoch bei der nächsten Gildenversammlung durch einen Mehrheitsbeschluß bestätigt werden. Hierbei werden keine direkten Wahlen abgehalten.

Abwahl Gildenleiter/ stellvertretender Gildenleiter

Ein Antrag auf eine Abwahl (Mitrauensantrag) eines Gildenleiters und/oder stellvertretenden Gildenleiters mu spätestens 14 Tage vor der nächsten Gildenversammlung der Gildenleitung vorge acht werden. Dieser Antrag kann im TS unter Beisein von Zeugen oder WhatsApp an einen Offizier oder Gildenleiter verschickt werden.

Gildenleiter und stellvertretende Gildenleiter können während Ihrer Amtszeit abgewählt werden, wenn folgende Gründe auftreten:

  • Grobe Fahrläßigkeit der Gilde resp. Gildenmitglieder gegenüber z.B.: nicht begründete Abwesenheit, Bankmanipulation, ungebührliches Verhalten anderen Gilden gegenüber oder auf dem Server allgemein.
  • Unzulässiges Verhalten (Beschimpfungen, ungebührliches, provokantes Auftreten, Desinteresse am Gildenleben oder ähnliches)

Für die Abwahl eines Gildenleiters oder stellvertretenden Gildenleiters bedarf es einer 2/3 Mehrheit der Gilde bei der Gildenversammlung.

Es werden nur die Stimmen der auch tatsächlich Anwesenden Member zum Zeitpunkt dieser Gildenversammlung gezählt. Nachnominierungen sind nicht zulässig. Nach einer Abwahl wird die freie Stelle nach Punkt 3 neu besetzt.

Übergangsweise übernimmt der Rest der Gildenleitung die Führung. Rechte und Pflichten wird die Gildenleitung unter sich ausmachen.

Bei einer kompletten Abwahl der Gildenleiter und stv. Gildenleiter übernehmen die Offiziere die Position der Gildenleitung und leiten umgehend Neuwahlen ein. Im Falle einer solchen Situation werden die Gildenmitglieder frühzeitig per Email oder Whats App darüber informiert.

Abwahl von Offizieren

Der Antrag zur Abwahl eines Offiziers mu mindestens 3 Tage vor der nächsten Gildenleitersitzung vorgebracht werden. Dieser Antrag kann im TS unter Beisein von Zeugen vorgebracht oder per Email an ein Mitglied der Gildenleitung verschickt werden. Der Offizier kann während seiner Amtszeit abgewählt werden, wenn folgende Gründe auftreten:

  • Grobe Fahrläigkeit der Gilde resp. Gildenmitglieder gegenüber
    z.B.: nicht begründete Abwesenheit, Bankmanipulation, ungebührliches Verhalten anderen Gilden gegenüber oder auf dem Server allgemein.
  • Unzulässiges Verhalten (Beschimpfungen, ungebührliches, provokantes Auftreten, Desinteresse am Gildenleben oder ähnliches).

Für die Abwahl eines Offiziers bedarf es einer einfachen Mehrheit der Gilde bei einer Gildenversammlung. Es text-decoration: line-through kann ein text-decoration: line-through Offizier jederzeit von der Gildenleitung Abberufen werden, wenn eine Mehrheit bei der Gildenleitersitzung dafür stimmt.

Aktuell sind 1 Gildenleiter, 2 stellvertretende Gildenleiter, 2 Offiziere Mitgliederverwaltung/ Raidaufbau, 2 Versorgungsoffiziere, 2 Eventoffiziere und 1 Kummerkastenoffizier im Amt. (Änderungen vorbehalten)

Änderungen im Wahlverfahren müßen 14 Tage vor der Gildenversammlung der Gildenleitung mit der Aufforderung zur Veröffentlichung bekannt gegeben werden. Spätestens sieben Tage vor der Gildenversammlung müßen alle Vorschläge vorliegen, damit sich alle Mitglieder rechtzeitig ihre Gedanken dazu machen können.

Ränge

Alle Maledicta-Ränge werden hier aufgelistet und erklärt.
Zur Gildenleitung gehören Gildenleiter, stellvertretende Gildenleiter und alle Offiziere.

Gildenleiter

Der Gildenleiter leitet die Gilde.
Er hat bei Stimmgleichheit eine zusätzliche Stimme.

Ernennung durch: Wahl, Amtszeit: 1 Jahr

Stellvertretender Gildenleiter

Stellvertretende Gildenleiter übernehmen administrative Tätigkeiten und ihnen anderen zugeteilten Aufgaben. Übernimmt den Vorsitz bei der Gildenversammlung und der Gildenleitungitzung bei Abwesenheit des Gildenleiters.

Ernennung durch: Wahl, Amtszeit: 1 Jahr

Offizier Mitgliederverwaltung

Offiziere der Mitgliederverwaltung sind Teil der Gildenleitung.

Sie sind Zuständig für Bewerbungen, Mitgliederverwaltung, Beförderungen der Maledicti zu Maledicta, Einhaltung der Gildenregeln, Beschwerden bearbeiten), Homepageverwaltung ( Mitgliederverwaltung, Anträge, Gildenversammlung und Wahl) Streitschlichtung und zugeteilte administrative Aufgaben durch die Gildenleitung.

Ernennung durch: Wahl

Offizier Eventmanagement

Offiziere des Eventmanagements sind Teil der Gildenleitung. Sie teilen sich ihre Aufgaben selbstständig zu und verwalten alles rund um Events und Eroberungen. Sie sind bei Vorschlägen erste Anlaufstelle, wenn es um Planung, Ausführung oder Einteilung für Events und Eroberungen geht.

Die Events werden von ihnen auf der Homepage selbstständig in den Kalender eingetragen. Ernennung durch: Wahl

Offizier Versorgung

Offiziere der Versorgung sind Teil der Gildenleitung. Sie teilen sich Ihre Aufgaben selbstständig zu und verwalten alles rund um Materialien. Sie sind die erste Anlaufstelle für Gildenmitglieder wenn sie bestimmte Gegenstände gecraftet haben wollen. Zuständig sind sie für die Reourcenverwaltung und die Gildenbank.

Ernennung durch: Wahl

Offizier Kummerkasten

Der Kummerkastenoffizier ist Teil der Gildenleitung. Wenn Gildenmitglieder Probleme haben oder jemanden zum Reden bruchen ist der Kummerkastenoffizier erste Anlaufstelle.

Ernennung durch: Wahl

Raidleiter

Die Raidleiter führen, Leiten und Verwalten ihre Gruppe. Sie werden von der Gildenleitung ernannt und abgesetzt. Regelmäßige Berichterstattung an der Gildenversammlung ist erwünscht.

Besonderheiten: Kann ab Rang Maledicta ausgeführt werden.

Ernennung durch: Gildenleitung

Maledicta

Mitglieder ab dem Rang Maledicta haben ihre Probezeit bestanden und sind nun ein Mitglied der Gilde mit allen Rechten und Pflichten (z.B. Portrechte). Sie erhalten das Recht bei allen Abstimmungen teilzunehmen, grundlegende Entscheidungen der Gilde mit ihrer Stimme zu beeinfluen und das Recht sich auf Posten zu Bewerben. (Raidleiter, Offizier, Gildenleiter, stellvertretender Gildenleiter).

Ernennung durch: automatisch nach Ende der Probezeit

Maledicti

Alle Maledictis sind Mitglieder in der Probezeit.

Die Probezeit dauert für jeden zwischen 3 bis 7 Wochen (je nach Datum der nächsten Gildensitzung). Bei vorzeitiger Beförderung zum Maledicta erhält derjenige automatisch alle Rechte und Pflichten des dazugehörigen Ranges.

Jedes Maledicti zählt als Mitglied der Gilde und ist berechtigt an Gildenversammlungen teilzunehmen und hat auch ein Mitspracherecht jedoch kein Stimmrecht. Jeder kann und soll sich in die Gilde mit einbringen.

Besonderheiten: Kann Stamm-Raider sein

Bewerbung erforderlich

Shame des Monats

Alle Mitglieder der Gilde können den Titel: „Shame des Monats“; erhalten.
Mitglieder werden über die Homepage nominiert. Diesen Titel erhalten sie durch eine Wahl bei der nächsten Gildensitzung und tragen ihn danach für 1 Monat. Dieser hat keinerlei Auswirkung auf die sonstigen Rechte.

Es ist zu beachten, da es sich hierbei um einen Spaß-Titel handelt. Übermäßiges ärgern ist zu unterlassen!

Besonderheit: jeder kann diesen Titel erhalten (ALLE!)

Ernennung durch: an der Gildensitzung durch Wahl
Dauer: 1 Monat